GEBÜHREN in EURO
gültig ab 1. 2. 2025
Gruppe ab 3 Schüler 45 min. wöchentlich monatlich € 50,-
Gruppe 2 Schüler 45 min. wöchentlich monatlich € 61,-
Einzelunterricht 30 min. wöchentlich monatlich € 75,-
inkl. Noten-Material im Klavierunterricht monatlich € 78,-
Einzelunterricht 45 min. wöchentlich monatlich € 105,-
inkl. Notenmaterial im Klavierunterricht monatlich € 109,-
Online-Unterricht per Skype o.ä. seit der Corona-Krise neu im Angebot !
Gebühren je nach Konzept / wöchentlich 1x / oder mehrmals in kürzeren Einheiten / 1x monatlich oder projektbezogen nach Bedarf.
Auch Kombinationen von analogem und Skype-Unterricht möglich ! Im wöchentlichen Wechsel oder als Lernzielkontrolle in der laufenden Woche.
Leih-Keyboard/Gitarre/Amp. inkl. Zuschlag mtl. € 7,50
Leih-Digital-Piano inkl. Zuschlag mtl. € 17,50
Überlappender Unterricht (Gruppen- & Einzelphasen, spezielles Konzept)
Einzelunterricht/Gruppe 30/45 min. wöchentlich monatlich € 67,-
Einzelunterricht/Gruppe 45/60 min. wöchentlich monatlich € 93,-
Musikalische Früherziehung (MFE) ab4 Jahre
Musikalische Grundausbildung (MGA) ab 6 Jahre
Musik für Mäuse (MfM) ab 2½ Jahre
(8– ca. 13 Kinder) 60 min. wöchentlich monatlich € 36,-
(6- 7 Kinder) 45 min. wöchentlich monatlich € 36,-
Kurspakete für Erwachsene (Abruf der Stunden nach Vereinbarung)
10 Stunden Gruppenunterricht ab 3 Schüler 45 min. € 160,-
10 Stunden Gruppenunterricht 2 Schüler 45 min. € 198,-
10 Stunden Einzelunterricht 30 min. € 244,-
10 Stunden Einzelunterricht 45 min. € 349,-
Schnupperkurse für Kinder
4 Stunden Gruppenunterricht ab 3 Schüler 45 min. € 54,-
4 Stunden Gruppenunterricht 2 Schüler 45 min. € 66,-
4 Stunden Einzelunterricht 30 min. € 82,-
4 Stunden Einzelunterricht 45 min. € 112,-
Hinweise:
-Gebühren gelten nur bei Bankeinzug. Monatliche Bearbeitungsgebühr für
Daueraufträge / Überweisungen + Barzahlungen: n.V.
-Zuschlag für Hausbesuche nach Zeitaufwand und Entfernung
-Familien- & Mehrfächerermäßigungen auf Anfrage
Ensemble- u. Ergänzungsfächer
Gebühren nach Anzahl der Teilnehmer/innen, z.T. kostenlos für Schüler, die bereits ein
Unterrichtsfach gebührenpflichtig belegt haben.
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Bankverbindung: Sparkasse Oberhessen
IBAN: DE55 518 500 79 014 0003352 BIC: HELADEF1FRI
Schulordnung MUSIK-STUDIO Schaubach - Abteilung Musikschule
1. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August. Unterrichtsbeginn ist
jederzeit innerhalb des Jahres möglich.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen am Sitz der Musikschule gilt auch für
die Musikschule. Am Faschingsdienstag ist unterrichtsfrei.
2. Nach schriftlicher Anmeldung erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen eine Terminabsprache. Mit
der ersten Unterrichtsstunde wird die Anmeldung rechtswirksam.
3. Die Zeit der ersten 12 Unterrichtseinheiten gilt als Probezeit, in der mit einer Frist von 2
Wochen zum jeweiligen Monatsende schriftlich/E-Mail gekündigt werden kann. Dies gilt auch bei einem
schulbedingten Lehrerwechsel.
Die Abmeldung danach kann jeweils zum 31.1. und 31.8. eines jeden Jahres erfolgen.
Die Kündigung muß 1 Monat vorher schriftlich/E-Mail in der Musikschule eingegangen sein.
Die Kurse MFE und MGA (2 bzw. 1½ Jahre Kurszeit) + MfM (1 Jahr Kurszeit) laufen automatisch aus.
4. Das Unterrichtsangebot umfaßt:
1. Musikalische Früherziehung / Musikalische Grundausbildung ab 4 bzw. 6 Jahre /
Musik für Mäuse ab 2½ Jahren (mit Bezugsperson)
2. Instrumentalausbildung in Einzel-,Gruppen- & Ensembleunterricht
3. Ergänzungsfächer / Workshops (z.B. Musiktheorie / Gehörbildung / Interpretationskurse /
Musizierkreise)
4. Hochschulvorbereitende Abteilung (Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung)
5. Korrepetition / Liedbegleitung für Sänger (Klassisch & Rock-Pop-Jazz)
5. Eine Aufsicht besteht nur während der Veranstaltungen.
6. Die Gebühren verstehen sich als Jahresbeitrag und werden in monatlichen Raten - auch in den
Ferien - zum 1. eines Monats per Bankeinzug (Einzugsermächtigung) erhoben.
Für Daueraufträge, Überweisungen & Barzahlungen wird (wegen des zusätzlichen
Verwaltungsaufwands) eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € n.V. pro Auftrag fällig.
Für Mahnungen berechnen wir eine Gebühr von jeweils € 5,-
7. Auf Veranlassung des Lehrers ausfallende Stunden werden nachgegeben. Falls die Lehrkraft
mehr als 3 x jährlich (pro Unterrichtsstunde eines Schülers & Fach) durch Krankheit verhindert
ist, besteht Anspruch auf Nachholen des Unterrichts innerhalb eines Schuljahres.
Dies gilt nicht für Unterrichtsausfälle infolge höherer Gewalt.
Vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind gebührenpflichtig.
Der Ausschluss eines Schülers kann bei Nichtleistung des Schulgeldes und in schwerwiegenden
Fällen von Störungen des Schulbetriebes erfolgen.
8. Lehrerwechsel ist möglich.
9. Vor Unterrichtsaufnahme sind Absprachen /Beratungen mit der Schule / dem Lehrer wegen
Anschaffung eines geeigneten Instrumentes ratsam.
Leihinstrumente sind in begrenztem Umfang gegen geringe Gebühr vorhanden.
10. Erfüllungsort ist Altenstadt.
Mitglied im Frankfurter Tonkünstlerbund (im DTKV)
Mitglied der EPTA (European Piano Teachers Association)
Mitglied im Kirchenmusikerverband